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Die Dienstleistungsschecks dienen als legales Zahlungsmittel für u. a. AsylwerberInnen, die sich damit einen kleinen Betrag im Monat dazuverdienen dürfen. Die Zuverdienstgrenze für AsylwerberInnen in Grundversorgung liegt in der Steiermark bei 110,00 € pro Monat.
Mit dem Dienstleistungsscheck kann man Personen legal für Arbeiten im und ums Haus entlohnen und gleichzeitig unfallversichern. Die ArbeitgeberInnen (in diesem Fall Privatpersonen, keine Firmen!) können die Schecks in der Trafik oder online erwerben.
Wichtiger Hinweis: Wird eine Person das erste Mal als DienstleisterIn engagiert, muss der/die ArbeitgerberIn dieses Beiblatt ausfüllen und dem/der DienstleisterIn mitgeben.
Die ArbeitnehmerInnen können diese dann bei der Versicherung für Eisenbahnen und Bergbau einlösen.
Weitere Informationen zu den Dienstleistungsschecks für AsylwerberInnen
Bei Fragen zu unseren DienstleisterInnen kannst du dich auch an uns wenden:
Marilena Kamnig
+43 677 619 798 81
marilena.kamnig@gemma.group